Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen von SWISS-CHESS M. Wüthrich in Erfüllung von Aufträgen, die der Kunde nicht im Zusammenhang mit seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erteilt hat, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SWISS-CHESS M. Wüthrich; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt normalerweise ab Lager und die Ware ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist auf der Rechnung zu bezahlen. Bei ev. Rückstand wird der Auftrag mit Liefertermin bestätigt und hält nicht von der Bestellung ab.
Vorausrechnungen sind für Erst-Kunden vorbehalten.
Bei eventuellen Mahnschreiben werden zusätzlich Mangebühren verlangt. Mängelrügen haben sofort nach Erhalt der Ware zu erfolgen.
Rücksendung
* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
Die Portokosten von Rücksendungen sind vom Absender zu übernehmen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart.